Häufig gestellte Fragen
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an GINETEX Switzerland.

Um die Symbole benützen zu können, ist ein Lizenzvertrag mit einer Landesorganisation, in der Schweiz mit der GINETEX Switzerland notwendig. Die Geschäftsstelle ist gerne bereit, detaillierte Informationen zu erteilen.
Nein, ein Vertrag mit GINETEX Switzerland oder einer anderen Landesorganisation garantiert das Recht für den Gebrauch der markenrechtlich geschützten Pflegesymbole für den gesamten GINETEX-Raum.
Nein, auch ähnliche oder leicht andere Symbole unterliegen dem Markenschutz.
Ohne Vertrag ist es der Firma nicht erlaubt, die Symbole zu benützen. Es wird eine Verwarnung ausgesprochen und ein Lizenzvertrag muss abgeschlossen werden. Wird die Verwarnung nicht beachtet und die Symbole ohne Vertrag weiterhin gebraucht, hat dies rechtliche Folgen.
In der Schweiz gibt es keine gesetzlichen Vorschriften für eine Kennzeichnung. Die Konsumenten verlangen diese jedoch zwingend. Ausserdem ist die Auszeichnung der Artikel eine selbstverständliche Dienstleistung, die erbracht werden sollte.
Verantwortlich ist die letztverarbeitende Stelle. Meistens ist dies der Konfektionär, da nur er alle Informationen über die verarbeiteten Bestandteile hat. Massgebend für die Kennzeichnung des gesamten Artikels ist der schwächste Bestandteil (z.B. Applikationen, Pailletten, Stickereien etc.). Ausgezeichnet wird die maximale Behandlung, welche ein Artikel erträgt, ohne irreversiblen Schaden zu nehmen.
Bei Vertragsunterzeichnung wird jeder Lizenznehmer mit den GINETEX Richtlinien dokumentiert. Darin sind die technischen Grundlagen für die Pflege- und Rohstoffkennzeichnung zu finden, nach denen die Kennzeichnung zu erfolgen hat. Bei Problemen die Kennzeichnung betreffend hilft auch die Geschäftsstelle der GINETEX Switzerland.
Massgebend für die Kennzeichnung ist GINETEX. Diese hat in den 60er Jahren das Pflegekennzeichnungssystem eingeführt und international vereinheitlicht. Das System wird zudem laufend den technischen und ökologischen Anforderungen angepasst. 1990 hat die GINETEX der ISO gestattet, die markenrechtlich geschützten Symbole in einer Norm zu verwenden.