Die Rohstoffkennzeichnung
Textilien sollten mit einer Rohstoffkennzeichnung versehen werden.

Die Rohstoffkennzeichnung ist wie auch die Pflegekennzeichnung gesetzlich nicht vorgeschrieben und erfolgt auf freiwilliger Basis.
Werden die Rohstoffe ausgezeichnet, muss folgendes beachtet werden:
Fasertabelle
pdf: 368 KBInsbesondere durch die Entstehung des Online-Handels sind neue Regelungen zu beachten.
Anbieter, welche ihr Angebot auch auf den Europäischen Markt ausrichten, müssen die Kennzeichnungsvorschriften der EU entsprechend umsetzen. Der Schweizer Handel muss ansonsten einzig das Cassis-de-Dijon Prinzip beachten.
Somit dürfen textile Produkte, die den Vorschriften des EU-Rechts entsprechen, auch in der Schweiz gehandelt werden.
Die Rohstoffkennzeichnung ist 1972 auf breiter, einheitlicher Ebene in Europa eingeführt und seither kontinuierlich ausgebaut worden.
Zwischenzeitlich erfolgten aufgrund der technologischen Entwicklung auf dem Fasermarkt und den Erfahrungswerten verschiedene Anpassungen bei der Umsetzung.
Künftig werden neue Fasern und Technologien hinzukommen, insbesondere im Bereich Sicherheit, Medizin wie auch in der Entwicklung von technischen Textilien.